Anwälte Mietrecht Pachtrecht München

Rechtsanwalt für Miet- und Pachtrecht in München

Miet- und Pachtrecht

Die soziale Bedeutung der Miete kann kaum überschätzt werden, da in Deutschland nach wie vor mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete wohnt.

Der größte Teil der mietrechtlichen Vorschriften geht auf das Jahr 1896 zurück. Seit dieser Zeit haben sich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse stark verändert. Dem wurde vom Gesetzgeber durch zahlreiche Gesetzesänderungen und -ergänzungen sowie mietrechtliche Nebengesetze Rechnung getragen. Mit der Verabschiedung des Mietrechtsreformgesetzes am 29.03.2001 wurde dann das private Mietrecht völlig neu geregelt mit dem Ziel einer Vereinfachung des Mietrechts im Sinne von Klarheit, Verständlichkeit und Transparenz. Mieter und Vermieter sollten hierdurch in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Pflichten soweit wie möglich auch ohne fachliche Hilfe selbst erkennen zu können.

Das Mietrecht besteht aber nicht nur aus gesetzlichen Vorschriften, sondern auch aus einer Fülle von Individual- oder Formularvereinbarungen, die zum Teil von den gesetzlichen Vorschriften – teils in zulässiger, teils in unzulässiger Weise – abweichen. Eine kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung setzt deshalb nicht nur Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch umfassende Kenntnis der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung voraus.

In dem Bereich Miet- und Pachtrecht werden Sie von Rechtsanwalt Dr. Hubertus Keller vertreten, der seit über 20 Jahren auf diesem Rechtsgebiet sowohl auf Vermieter – als auch auf Mieterseite tätig ist.

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