Anwälte Versicherungsrecht München

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in München

Versicherungsrecht

Das Privatversicherungsrecht beschäftigt in zunehmendem Maße Gerichte und Rechtsanwälte. Allein im Bereich der Individualversicherung gibt es in Deutschland über 500 Millionen Versicherungsverträge mit jährlich rund 50 Millionen Schadensfällen.

Diese rechtliche Materie wird geregelt durch das Versicherungsvertragsgesetz und zahlreiche, unterschiedliche ergänzende Versicherungsbedingungen auf dem Gebiet der Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Allgemeinen Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Einbruch-Diebstahl- und Raubversicherung, Hausratversicherung, Kraftfahrtversicherung etc. Aber auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Handelsgesetzbuch (HGB) sind für das Versicherungsrecht ebenso von Bedeutung wie das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). In Anbetracht der Vielzahl der einschlägigen Normen und Bedingungen und der Fortentwicklung des Versicherungsrechts seit der Codifizierung im Jahre 1908 ist für die Klärung der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag und für eine kompetente Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt eine Spezialisierung unerlässlich.

Auf dem Gebiet Versicherungsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Dr. Hubertus Keller betreut, der seit über 20 Jahren in diesem Fachgebiet schwerpunktmäßig tätig ist und dem im Jahr 2005 von der Rechtsanwaltskammer München der neu geschaffene Titel "Fachanwalt für Versicherungsrecht" verliehen wurde.

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