Deutsch-italienischer Rechtsverkehr
Die zwischen Deutschland und Italien bestehende starke Handelspartnerschaft erfordert auch in diesem Spezialbereich fachkundige, juristische Unterstützung – und zwar nicht nur beim Forderungseinzug.
Eine professionelle anwaltliche Hilfe setzt neben den erforderlichen Sprachkenntnissen auch länderübergreifende Fachkenntnis und Erfahrung in der juristischen Praxis beider Länder voraus. Wir betreuen unsere Mandanten in deutscher und italienischer Sprache in allen genannten Kanzleischwerpunkten.
Die langjährige Zusammenarbeit mit spezialisierten italienischen Kanzleien erlaubt uns die Beratung und Vertretung italienischer Mandanten bei Rechtsfällen in Deutschland und umgekehrt von deutschen Mandanten bei Rechtsfällen in Italien. So unterstützen wir beispielsweise auch italienische Firmen bei der Gründung von Niederlassungen/Zweigstellen in Deutschland sowie beim Aufbau der Vertriebsorganisation.
In dem Fachgebiet Deutsch-italienischer Rechtsverkehr werden Sie von Rechtsanwalt Fritz Keller betreut und vertreten.




Meldung (Rechtsverkehr)
Seit Ende Mai 2006 ist die Kanzlei Keller & Keller online! Mit diesem Neuauftritt möchten wir allen Interessierten… → zur Meldung
