Vertriebsrecht
Unter Vertriebsrecht versteht man das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es dient damit auch der Regelung der Absatzorganisation. Es umfasst insbesondere das Handelsvertreterrecht, das Franchiserecht und die vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen beispielsweise Arbeitgeber und angestellten Reisenden, zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler. Eine zusammenhängende Regelung des Vertriebsrechts gibt es nicht. Neben den auf diesen Bereich anzuwendenden Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) erfordert eine kompetente anwaltliche Beratung auch das Kennen der vielfältigen gesetzlichen Vorschriften, welche das „Dürfen“ im Bereich der Absatzmittlung oder -organisation regeln, wie z.B. die Bestimmungen im Bereich des Wettbewerbs-, Kartell- oder Datenschutzrechtes.
Vor allem die rasante Entwicklung des Internets und anderer elektronischer Absatzmöglichkeiten sowie die weitgehende Harmonisierung des Rechtes der europäischen Gemeinschaft hat dieses Rechtsgebiet in den letzten Jahren stark geprägt.
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst:
- Ermittlung und gerichtliche/außergerichtliche Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen und sonstigen Rechten aus Vertriebsverträgen
- Konzeption und Entwicklung von Vertriebsorganisationen
- Erstellung, Prüfung, Änderung und Auflösung der auf diesem Rechtsgebiet relevanten Verträge (z.B. für Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionäre, Handelsmakler und Franchiseverträge)
In dem Fachgebiet Vertriebsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Fritz Keller betreut und vertreten.




Meldung (Vertriebsrecht)
Seit Ende Mai 2006 ist die Kanzlei Keller & Keller online! Mit diesem Neuauftritt möchten wir allen Interessierten… → zur Meldung
